§57a Überprüfungen


Ihre Fahrzeuginspektion gemäß § 57a und Ihr Autokennzeichenaufkleber müssen in regelmäßigen Abständen erneuert werden. Diese Überprüfung ist gesetzlich vorgeschrieben, um die Sicherheit und Umweltverträglichkeit Ihres Fahrzeugs zu gewährleisten. Unser erfahrenes Team steht bereit, um diese Überprüfung für Fahrzeuge mit einem Gewicht von bis zu 3,5 Tonnen durchzuführen.

Die Inspektionsintervalle richten sich in der Regel nach dem Monat der Erstzulassung Ihres Fahrzeugs. Für Pkw und Anhänger mit einem Gesamtgewicht von bis zu 3,5 Tonnen gilt die 3-2-1-Regel. Dies bedeutet, dass die erste Überprüfung nach 3 Jahren, die zweite nach 2 Jahren und ab dem dritten Jahr jährliche Überprüfungen erforderlich sind.

Ist Ihr Kennzeichensticker fällig? Dann zögern Sie nicht und vereinbaren Sie gleich einen Termin bei uns!